
Nachhaltig-
keitspolitik
keitspolitik
Informationen zu den Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungs- bzw. Anlageberatungsprozessen der Quant.Capital Management GmbH („QCM“) (Art. 3 und 4 Verordnung 2019/2088)
Die Verordnung 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor verpflichtet Finanzmarktteilnehmer, die wie die QCM die Vermögensverwaltung betreiben, nach Art. 3 und 4 dieser Verordnung auf der Internetseite Informationen zu ihren Strategien bei der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und bei der Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei ihren Investitionsentscheidungsprozessen zu veröffentlichen.
Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen auf den Wert der Investitionen haben können. Diese Nachhaltigkeitsrisiken werden bei all unseren unternehmerischen Tätigkeiten berücksichtigt und finden ständige Beachtung.
Als „Nachhaltigkeitsfaktoren“ werden Verhältnisse aus den Bereichen „Umwelt, Soziales- und Unternehmensführung (sog. ESG-Faktoren), die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung“ angesehen.
Wir berücksichtigen bei der Durchführung von Finanzdienstleistungen die wichtigsten negativen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren. Zur Feststellung und Gewichtung der wichtigsten Nachhaltigkeitsauswirkungen wird QCM die Berichterstattung von Emittenten zu den nicht finanziellen Risiken berücksichtigen. Dabei kann sich das Institut auch der Auswertung Dritter bei den jeweiligen Emittenten bedienen.
Hinsichtlich des Inhalts, der Methoden und der Darstellung von Nachhaltigkeitsindikatoren für nachteilige Aspekte wird sich das Institut an den Veröffentlichungen der zuständigen Aufsichtsbehörden orientieren.
QCM bewirbt mit seinen Finanzprodukten keine ökologischen oder sozialen Merkmale oder eine Kombination aus diesen Merkmalen. Ebenso wenig wird mit der von uns angebotenen Finanzportfolioverwaltung eine nachhaltige Investition angestrebt. Dennoch sind ESG-Kriterien im Rahmen dieser Verordnung für uns ein wichtiges Thema, da sich Nachhaltigkeitsrisiken mehr oder weniger stark negativ auf die Rendite eines Investments auswirken können.
Insofern halten wir die von den Vereinten Nationen geförderten Prinzipien für verantwortungsvolles Investieren (Principles for Responsible Investment, PRI), die mit dem Ziel ins Leben gerufen wurden, Grundsätze für verantwortungsbewusstes Wertpapiermanagement zu entwickeln, für eine sinnvolle Initiative, an der wir uns orientieren. Dies bedeutet:
- Wir werden ESG-Themen in die Analyse- und Entscheidungsprozesse in der Vermögensverwaltung und gegebenenfalls in der Anlageberatung einbeziehen.
- Wir werden im Rahmen unserer Mitwirkungspolitik aktiver Anteilseigner sein und ESG-Themen in unserer Investitionspolitik und -praxis berücksichtigen.
- Wir werden im Rahmen unserer Mitwirkungspolitik Unternehmen und Körperschaften, in die wir für unsere Kunden investieren bzw. deren Erwerb wir empfehlen, zu einer angemessenen Offenlegung in Bezug auf ESG-Themen anhalten.
- Wir werden die Akzeptanz und die Umsetzung der Prinzipien in der Investmentbranche vorantreiben.
- Wir werden zusammenarbeiten, um unsere Wirksamkeit bei der Umsetzung der Prinzipien zu steigern.
- Wir werden im Rahmen unserer Berichtspflichten über unsere Aktivitäten und Fortschritte bei der Umsetzung der Prinzipien Bericht erstatten.
Hinsichtlich der Grundsätze für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung wird die QCM sich weitestgehend an den Empfehlungen der für börsennotierte Unternehmen geltenden Deutschen Corporate Governance Kodex orientieren.
Die Vergütungspolitik des Instituts steht mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang. Die Grundsätze unserer Vergütungspolitik gewährleisten, dass Mitarbeiter der QCM in einer Weise vergütet werden, die mit unserer Pflicht, im bestmöglichen Interesse von Kunden zu handeln, nicht kollidiert. Es werden durch unsere Vergütungspolitik keine Anreize gesetzt, Finanzinstrumente zu empfehlen, zu vermitteln oder für unsere Kunden in der Vermögensverwaltung zu handeln, die nicht der Anlagestrategie des Kunden entsprechen. Unsere Vergütungsstruktur gibt keine Anreize für eine unangemessene Risikobereitschaft bei Investitions- oder Beratungstätigkeiten für unsere Kunden.